1. Allgemeines
1.1 EVOLVE NOW GMBH entwickelt und vertreibt Software, leistet Support für Software und erbringt Dienstleistungen im Informatik-Bereich. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend «AGB») gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen EVOLVE NOW GMBH, nachfolgend «EVOLVE NOW» genannt, und ihren Vertragspartnern (Vertragspartner von EVOLVE NOW, nachstehend «Kunde» genannt, EVOLVE NOW und der Kunde zusammen nachstehend «Parteien» genannt).
1.2 Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit wegbedungen, ausser EVOLVE NOW sollte einzelne Bestimmungen unterschriftlich angenommen haben.
1.3 Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur gültig, wenn diese von den Parteien schriftlich oder per E-Mail vereinbart wurden.
1.4 Sofern nebst diesen AGB die Supportund/oder Wartungsbedingungen von EVOLVE NOW und/oder Lizenzverträge (EULA) anwendbar sein sollten, gehen diese den vorliegenden AGB vor.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote von EVOLVE NOW, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich.
2.2 Durch die jeweilige Bestellung gibt der Kunde ein Angebot ab, an welches er während 3 Wochen nach Zugang bei EVOLVE NOW gebunden ist.
2.3 Der Vertrag zwischen den Parteien wird mit dem Versand der Auftragsbestätigung von EVOLVE NOW an den Kunden abgeschlossen. Als Auftragsbestätigung gilt auch das direkte Erbringen der vom Kunden geforderten Leistung durch EVOLVE NOW.
3. Leistungen
3.1 Die von EVOLVE NOW zu erbringenden Leistungen sind in der Auftragsbestätigung (einschliesslich eventueller Beilagen zur Auftragsbestätigung) oder einem separaten Vertrag (z.B. Werkvertrag, Wartungsvertrag, Supportvertrag, Lizenzvertrag) abschliessend aufgeführt (nachstehend «Leistungen»). EVOLVE NOW ist berechtigt, Änderungen an den versprochenen Leistungen vorzunehmen, sofern diese zu keinen Verschlechterungen führen und für den Kunden keine Preiserhöhung zur Folge haben.
3.2 Vorbehältlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung liefert EVOLVE NOW ihre Leistungen ohne Dokumentation ab und es finden keine Schulungen statt.
3.3 EVOLVE NOW ist berechtigt ohne Ankündigung an den Kunden Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen.
3.4 EVOLVE NOW erbringt ihre Leistungen auf der jeweils aktuellsten Version der eigenen oder fremden Software.
4. Preise und Kosten
4.1 Alle Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken ab Sitz von EVOLVE NOW (inklusive Verpackung).
4.2 Vorbehältlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich zum vereinbarten Preis sämtliche Kosten zu vergüten, welche im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen bei EVOLVE NOW anfallen (wie z.B. Lieferungs- bzw. Versandkosten, Auslagen, Spesen, Materialkosten, Datenträgerkosten, Steuern und Gebühren).
4.3 Sofern keine festen Preise vereinbart werden, ist der Kunde verpflichtet, EVOLVE NOW den effektiv zur Erbringung der Leistungen benötigten Zeitaufwand zu vergüten.
4.4 Bei sämtlichen Preisen ist EVOLVE NOW in den folgenden Fällen zu einer Preisanpassung berechtigt:
- Falls EVOLVE NOW Leistungen für den Kunden während mehr als 12 Monaten seit Vertragsschluss erbringt: Anpassung der Preise an die veränderten Personalkosten von EVOLVE NOW.
- Falls Dritte oder Hilfspersonen von EVOLVE NOW ihre Preise erhöhen (z.B. DrittSoftwarehersteller): Anpassung der Preise an die Preiserhöhung des Dritten.
4.5 Für Leistungen, welche EVOLVE NOW auf Wunsch des Kunden ausserhalb der normalen Bürozeiten erbringt, werden dem Kunden folgende Preiszuschläge verrechnet:
- Wochentags zwischen 19:00 Uhr und 22:00 Uhr: +25%;
- Samstags zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr: +25%;
- Sonntags, an allgemeinen Feiertagen, nachts zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr (an allen Tagen): +100%.
5. Zahlungsmodalitäten
5.1 Für die Bezahlung der Preise und Kosten gelten die besonderen Vereinbarungen der Parteien, insbesondere Lizenz-, Auftrag-, Support oder Wartungsverträge. Fehlt eine besondere Vereinbarung, sind sämtliche Preise und Kosten Zug-um-Zug gegen Erbringung der jeweiligen Leistung durch EVOLVE NOW zur Zahlung fällig.
5.2 Bei einer Vergütung nach Zeitaufwand ist EVOLVE NOW berechtigt, vom Kunden unter Ansetzung einer Zahlungsfrist von mindestens 10 Kalendertagen angemessene Vorschüsse für den von EVOLVE NOW unverbindlich geschätzten Arbeitsaufwand zu verlangen.
5.3 EVOLVE NOW ist berechtigt, unter Ansetzung einer Zahlungsfrist von mindestens 10 Kalendertagen vom Kunden die direkte Begleichung sämtlicher Kosten, welche im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch EVOLVE NOW entstehen, wie z.B. Lieferungs- bzw. Versandkosten, Auslagen, Spesen, Materialkosten, Datenträgerkosten, Steuern und Gebühren, zu verlangen.
5.4 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen gemäss Ziff. 5.1 bis Ziff. 5.3 hiervor gerät der Kunde ohne weiteres in Verzug. Im Verzugsfall ist EVOLVE NOW berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist zur Bezahlung von mindestens 10 Kalendertagen mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Sofern kein Rücktritt erfolgt, verlängern sich sämtliche durch EVOLVE NOW und ihre Hilfspersonen zu wahrenden Fristen um die Zeit des Zahlungsverzugs. Im Übrigen gilt Ziff. 6 hiernach sinngemäss.
5.5 Die Zahlungstermine sind auch verbindlich, falls unwesentliche Teile fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Leistungen von EVOLVE NOW nicht verunmöglichen.
5.6 Rechnungen von EVOLVE NOW sind innert der auf der Rechnung aufgedruckten Frist (ab Rechnungsdatum) und ohne jeden Abzug auf das darauf bezeichnete Konto der EVOLVE NOW zu bezahlen.
5.7 Zur Verrechnung oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Anspruch unbestritten oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist.
6. Termine
6.1 Vorbehältlich der in diesen AGB enthaltenen Termine sind Termine nur verbindlich, wenn diese von den Parteien schriftlich vereinbart wurden.
6.2 EVOLVE NOW ist zur Einhaltung von Terminen nur verpflichtet, sofern die anderen Projektbeteiligten (Kunde, Hilfspersonen des Kunden und Dritte) die durch sie zu wahrenden Termine ebenfalls einhalten. Termine und Mitwirkungspflichten sind für EVOLVE NOW überdies nicht verbindlich, wenn Gründe, welche EVOLVE NOW nicht zu vertreten hat, zu einer Verzögerung oder Verunmöglichung der Leistungserbringung führen oder wenn Hindernisse auftreten, die EVOLVE NOW trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihm, beim Kunden oder bei einem Dritten entstehen. Hierzu kann EVOLVE NOW nicht haftbar gemacht werden.
6.3 Bei Nichteinhaltung von Terminen gemäss Ziff. 6.2 hiervor verschieben sich die von der EVOLVE NOW zu wahrenden Termine um einen angemessenen Zeitraum, mindestens aber um die Dauer der Verspätung. Angebrochene Tage gelten zur Bestimmung der Verspätung als ganze Tage.
6.4 Im Falle von nicht eingehaltenen Terminen (unter Vorbehalt bzw. Berücksichtigung von Ziff. 6.2 f. hiervor) sind die Parteien berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist (in jedem Fall aber mindestens 10 Arbeitstage) zur Vornahme der nicht termingerecht erbrachten Leistungen mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Dabei gilt Folgendes: – Jede Partei haftet für ihre Hilfspersonen; Verzögerungen Dritter werden dem Kunden zugerechnet. – Bereits geleistete Zahlungen verfallen entschädigungslos, ausser EVOLVE NOW hat die Nichteinhaltung des Termins zu vertreten. In diesem Fall ist EVOLVE NOW zur anteilsmässigen Rückerstattung verpflichtet. – Sämtliche weiteren Ansprüche des Kunden gegen EVOLVE NOW wegen nicht eingehaltener Termine (wie z.B. Schadenersatz oder entgangener Gewinn) sind ausgeschlossen.
7. Bestellungsänderungen
Falls die Parteien eine Änderung an den bestellten Leistungen beabsichtigen, einigen sie sich darüber und bezüglich allfälliger Terminverschiebungen in einem separaten, schriftlichen Nachtrag. Sofern bei Bestellungsänderungen die Vergütung und/oder die Termine nicht in einem solchen Nachtrag geregelt werden, gilt Folgendes:
- Die Vergütung der Leistungen von EVOLVE NOW erfolgt nach Zeitaufwand.
- Die Termine werden um die für den Mehraufwand benötigte Zeit angemessen erstreckt.
- Ziff. 4, Ziff. 5 und Ziff. 6 hiervor gelten sinngemäss.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, EVOLVE NOW mit allen zur Erbringung der Leistungen benötigten Informationen rechtzeitig zu dokumentieren. Von EVOLVE NOW einverlangte Informationen werden vom Kunden an EVOLVE NOW umgehend verfügbar gemacht.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu schaffen, dass EVOLVE NOW die geschuldeten Leistungen erbringen kann. Insbesondere hat der Kunde sicherzustellen:
- dass sein Personal, welches EVOLVE NOW zur Erbringung ihrer Leistungen benötigt, stets bereitsteht (insbesondere im Falle einer Inbetriebnahme beim Kunden);
- dass das für die Nutzung der Leistungen von EVOLVE NOW notwendige Wissen bei allen Endbenutzern vorhanden ist, z.B. durch Besuche der empfohlenen Schulungen;
- dass die für die Leistungen von EVOLVE NOW erforderlichen Systemvoraussetzungen auf dem Informatiksystem des Kunden und der Zugang zu diesem System gewährleistet sind (im Falle einer Leistungserbringung beim Kunden bzw. auf dessen Informatiksystem);
- dass ständige Datensicherungen erfolgen und die Wiederherstellbarkeit verlorener Daten sichergestellt ist.
8.3 Die Leistungen von EVOLVE NOW entsprechen den zwingenden Vorschriften und Normen am Sitz von EVOLVE NOW.
9. Prüfung
9.1 Der Kunde prüft die Leistungen von EVOLVE NOW innert 10 Arbeitstagen nach Ablieferung und rügt in dieser Zeit allfällig aufgetretene Mängel schriftlich bei EVOLVE NOW (Mängelrügen), andernfalls die Leistungen von EVOLVE NOW samt allfälliger Mängel als genehmigt gelten. Dabei gilt Folgendes:
- Mängel sind Abweichungen der erbrachten Leistungen von den vertraglich geschuldeten Leistungen, welche die Gebrauchstauglichkeit der erbrachten Leistungen zum vertragsgemässen Gebrauch erheblich einschränken. Unerhebliche Abweichungen von der Gebrauchstauglichkeit sind keine Mängel.
- Die Mängelrügen sind so präzise abzufassen, dass EVOLVE NOW den Mangel beheben kann. Der Kunde hat die Umstände, welche zum Mangel geführt haben, genau zu beschreiben, damit EVOLVE NOW den Mangel reproduzieren kann.
9.2 Im Falle von Mangelrügen gemäss Ziff. 9.1 hiervor werden die gemeldeten Mängel von EVOLVE NOW innert angemessener Frist nach Möglichkeit behoben (Mängelbehebung, unter Vorbehalt von Ziff. 10.5 hiernach). Nach Durchführung der Mängelbehebung prüft der Kunde die abgelieferte Leistung im Verfahren gemäss Ziff. 9.1 hiervor. Allfällige weitere Mängelbehebungen erfolgen analog.
10. Haftung/Gewährleistung
10.1 EVOLVE NOW ist verpflichtet, innert 6 Monaten nach Ablieferung der Leistungen im Verfahren gemäss Ziff. 9 hiervor sämtliche vom Kunden nachgewiesene und rechtzeitig gerügte Mängel nach Möglichkeit zu beheben. Diese Mängelbehebungen erfolgen unentgeltlich bzw. sind durch den Preis abgegolten. Jede weitergehende Haftung und/oder Gewährleistung von EVOLVE NOW ist ausgeschlossen.
10.2 Nach Ablauf der Frist gemäss Ziff. 10.1 hiervor gelten die Bestimmungen eines allfällig abgeschlossenen Support- und/oder Wartungsvertrags.
10.3 EVOLVE NOW unternimmt erhebliche Anstrengungen, durch Qualitätssicherungsmassnahmen, ein weitgehend fehlerfreies Softwareprodukt zu erreichen. Allerdings ist es nicht möglich, eine gänzlich fehlerfreie Software herzustellen. Jegliche Haftung und/oder Gewährleistung von EVOLVE NOW für die Fehlerlosigkeit Softwarebezogener Leistungen ist deshalb ausgeschlossen.
10.4 Im Falle einer Integration der Leistungen von EVOLVE NOW in die Soft- und/oder Hardware des Kunden ist ausschliesslich der Kunde für die Prüfung und die Systemintegration der Leistungen von EVOLVE NOW verantwortlich und der Kunde trägt das Risiko von Inkompatibilitäten zwischen den Leistungen von EVOLVE NOW und der eigenen Soft- und/oder Hardware sowie die Verantwortung für die einwandfreie Funktionsfähigkeit sämtlicher Leistungen.
10.5 Soweit die Mängel Leistungen betreffen, welche EVOLVE NOW für den Kunden von andern Personen beschafft hat (z.B. Software eines Vertriebspartners/Zulieferers/Unterlieferanten), ist jegliche Haftung und/oder Gewährleistung von EVOLVE NOW von vornherein ausgeschlossen. Im Gegenzug tritt EVOLVE NOW hiermit sämtliche Rechte, welche EVOLVE NOW in Bezug auf die beschafften Leistungen gegenüber den anderen Personen zustehen, aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung sämtlicher Leistungen an den Kunden ab.
10.6 Die vertragliche und ausservertragliche Haftung von EVOLVE NOW wird, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen. EVOLVE NOW haftet insbesondere für keine Personenund/oder Vermögensschäden (direkt oder indirekt bzw. mittelbar oder unmittelbar) und/oder entgangenen Gewinn infolge von Fehlfunktion der von ihr gelieferten Software. EVOLVE NOW haftet nicht für Datenverluste. In jedem Fall ist die Haftung von EVOLVE NOW auf den Preis gemäss Ziff. 4 hiervor beschränkt.
11. Dauer und Beendigung von Abonementsverträgen
11.1 Vorbehältlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung sind Abonementsverträge (insbesondere Wartungs- und Supportverträge) frühestens auf das Ende des nächsten Kalenderjahres schriftlich kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
11.2 Ohne rechtzeitige schriftliche Kündigung verlängern sich Abonementsverträge jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.
12. Weitere Bestimmungen
12.1 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Parteien sind verpflichtet, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten. Zudem verpflichten sich die Parteien, nicht allgemein bekannte Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten (mit Ausnahme von Dritten, welche zur Vertragserfüllung beigezogen werden können) weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Informationen vertraulich zu behandeln. Dies betrifft insbesondere Informationen wie Pflichtenhefte, Detail- und Integrationskonzepte oder produktespezifische Unterlagen.
12.2 Immaterialgüterrechte
Sämtliche Immaterialgüterrechte (insbesondere Patent- und Urheberrechte), welche von EVOLVE NOW im Zuge der Vertragserfüllung mit dem Kunden geschaffen werden oder die anderweitig mit den EVOLVE NOW-Produkten und -Leistungen verbunden sind, verbleiben bei EVOLVE NOW. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Bezahlung sämtlicher Leistungen von EVOLVE NOW ein Nutzungsrecht an diesen Immaterialgüterrechten, soweit dies zum vertragsgemässen Gebrauch der Leistungen durch den Kunden selbst erforderlich ist. EVOLVE NOW ist es gestattet, die von ihr im Zuge der Vertragserfüllung mit dem Kunden geschaffenen Immaterialgüterrechte unbeschränkt und entschädigungslos weiterzuverwenden, zu nutzen (z.B. durch eine Lizenzierung an andere Kunden) und weiterzuentwickeln. EVOLVE NOW behält sich das Recht vor, sämtliches im Zuge der Vertragserfüllung erlangtes Know-how (insbesondere hinsichtlich Ideen, Konzepte und Verfahren) unbeschränkt und entschädigungslos weiterzuverwenden, zu nutzen und weiterzuentwickeln. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob der Kunde an der Erlangung des Know-hows beteiligt war. An den von EVOLVE NOW erbrachten Leistungen können Immaterialgüterrechte Dritter bestehen.
12.3 Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit dem Verlassen der Leistungen am Sitz von EVOLVE NOW oder der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
12.4 Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Pflichten (des Kunden, von EVOLVE NOW und Dritter) ist der Sitz von EVOLVE NOW.
12.5 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung ist diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.6 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Auf diese AGB ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des CISG ist ausgeschlossen. Alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich solcher über sein gültiges Zustandekommen, seine Rechtswirksamkeit, seine Abänderung oder Auflösung, werden durch die zuständigen Gerichte am Sitz von EVOLVE NOW entschieden. Für Klagen von EVOLVE NOW ist zudem das Gericht am Domizil bzw. Sitz des Kunden zuständig.